Neue Corona-Regeln in München


Wenn Sie München besuchen, müssen Sie sich auf folgende Corona-Regeln einstellen - Stand: 9.Februar 2022



Hotelunterkunft, Ferienwohnungen

Für Hotels und andere Beherbergungsunternehmen gilt die 2G-Regel, d.h. nur Gäste mit Impf-Nachweis oder Genesungs-Nachweis können aufgenommen werden; ein akueller Negativ-Test reicht nicht mehr.

Im Bereich Gastromomie

Der Besuch von Gaststätten, Cafes, Kneipen ist nur mit Nachweis der Impfung oder Genesung erlaubt (2G), ein zusätzlicher akueller Negativ-Test ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht erforderlich. Das gilt seit 1.Dezember auch für die Außengastronomie (z.B.Biergärten). Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Sitzplatz zulässig, außerhalb des Sitzplatzes gilt FFP2-Maskenpflicht. In der Speisegastronomie fällt ab 9.Februar die Sperrstunde um 22 Uhr. Für Kinder unter 12 und minderjährige Schüler*innen gilt die G2-Regel nicht.
Bars, Clubs und Diskotheken müssen geschlossen bleiben.

Fahren in Zügen und MVV (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Linienbusse)

Es gilt die 3G-Regel: Die Fahrgäste müssen die Impfung oder Genesung nachweisen können oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen können. Es besteht FFP2-Maskenpflicht.

Shopping

Aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.Januar ist der Zugang zu allen Einzelhandelsgeschäften wieder ohne Impf- oder Genesungs-Nachweis erlaubt. Es ist eine FFP2-Maske erforderlich.

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure

Ein Friseurbesuch o.ä. ist ab 9.Februar auch für Ungeimpfte erlaubt, ein akueller Negativ-Test reicht. FFP2-Maske erforderlich.

Bereich kulturelle Einrichtungen

Für den Besuch von Museen, Ausstellungen, Theatern, Schlössern (z.B.Schloss Nymphenburg) gilt die 2G plus-Regel, d.h. Nachweis der Impfung oder Genesung plus aktueller Negativ-Testnachweis. Es genügt ein Schnelltest. Seit dem 14.Dezember entfällt der Schnelltest für "Geboosterte". In geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Tierpark und Botanischer Garten

Erforderlich ist der Nachweis der Impfung oder Genesung. (2G). In geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Bereich Kulturveranstaltunen

Alle Kulturveranstaltungen - z.B. in Theatern, Konzerthäusern, Kino dürfen ab 9.Februar mit einer Zuschauer-Auslastung von maximal 75% statt wie vorher 50% der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Erforderlich für den Zugang ist ein Nachweis der Impfung oder Genesung plus aktuellem Negativ-Schnelltest (2G plus). Der Schnelltest entfällt für "Geboosterte". Der Veranstalter muss den Zuschauern eine FFP2-Maske vorschreiben, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Bereich Messen

Für Messen gilt ab 9.Februar eine tägliche Besucherobergrenze von 25.000.

Bereich Sportveranstaltungen

Für die Fußballspiele in der Allianz-Arena sind ab 27.Januar bis zu 100.000 Zuschauer zugelassen. Für andere überregionale Sportveranstaltungen gilt ab 9.Februar die Einschränkung, dass die Zuschauerplätze zu maxmal 50% ausgelastet werden dürfen (vorher 25%). Die maximale Obergrenze wurde von 10.000 auf 15.000 erhöht. Auch Stehpätze wurden wieder freigegeben.Es ist ein Nachweis der Impfung oder Genesung plus aktuellem Negativ-Schnelltest erforderlich. Der Schnelltest entfällt für "Geboosterte". In geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. FFP2-Maskenpflicht besteht auch außerhalb von Eingangs- und Begegnungsbereichen.

Stadt- und Gästeführungen

Für Führungen inside gilt die 2G plus-Regel, d.h. Teilnahme nur für nachweislich Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Seit dem 14.Dezember entfällt der Schnelltest für "Geboosterte". Für Führungen auschließlich im Freien ist der Nachweis der Impfung oder Genesung (2G) ausreichend.

Falls Sie in München Verwandte oder Bekannte besuchen wollen

Beachten Sie bitte, dass für Nicht-Geimpfte Kontaktbeschränkungen gelten. Nicht-Geimpfte dürfen maximal 2 Personen eines anderen Haushalts treffen, Kinder unter zwölf Jahren und Geimpfte werden dabei nicht eingerechnet. Auch Geimpfte und Genesene dürfen sich ab dem 28.Dezember nur noch maximal zu zehnt treffen - sowohl draußen als auch drinnen.

- Alle Angaben ohne Gewähr -